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Tagesmutter oder Krippe: Was kostet was, wer zahlt es und was ist der Unterschied?

Für ein einjähriges Kind gibt es in Deutschland zwei geförderte Betreuungsformen: die Krippe und die Kindertagespflege, also Tagesmutter oder Tagesvater. Beide erfüllen den Rechtsanspruch, beide werden vom Jugendamt finanziert, beide gelten fachlich als gleichwertig. Und trotzdem unterscheiden sie sich im Alltag, in der Verlässlichkeit und in dem, was Eltern zahlen, mitunter erheblich. Viele Eltern landen bei der Tagesmutter, weil die Krippe voll ist, und entdecken dann, dass es die bessere Lösung war. Andere wären in der Krippe besser aufgehoben gewesen. Hier ist der Vergleich.

Was Kindertagespflege ist

Eine Tagespflegeperson betreut bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig, meist in ihrer Wohnung, manchmal in angemieteten Räumen. Sie braucht eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts (§ 43 SGB VIII), die eine Qualifizierung von in der Regel 160 Unterrichtseinheiten (nach dem älteren Curriculum des Deutschen Jugendinstituts) oder 300 Einheiten (nach dem neueren Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch) voraussetzt, dazu ein erweitertes Führungszeugnis, einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind, geeignete Räume und regelmäßige Fortbildung. Das Jugendamt prüft, vermittelt und begleitet. In der Großtagespflege betreuen zwei oder drei Tagespflegepersonen zusammen bis zu zehn Kinder in eigenen Räumen; sie ist die am schnellsten wachsende Form und liegt zwischen Tagesmutter und Krippe.

Die Kosten: öffentlich geförderte Tagespflege

Wird die Tagespflege über das Jugendamt vermittelt und gefördert, zahlt das Jugendamt der Tagespflegeperson eine laufende Geldleistung (§ 23 SGB VIII): einen Betrag je Kind und Betreuungsstunde, der die Förderungsleistung und den Sachaufwand abdeckt, plus Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Die Höhe legt die Kommune fest; sie liegt je nach Land und Kreis meist zwischen 5 und 9 Euro je Stunde und Kind. Die Eltern zahlen an das Jugendamt einen Kostenbeitrag, der in den meisten Kommunen nach derselben Staffel berechnet wird wie der Krippenbeitrag, also nach Einkommen, Umfang und Kinderzahl. In beitragsfreien Ländern ist auch die Tagespflege beitragsfrei. Dazu kommt Essensgeld, das die Tagespflegeperson meist direkt mit den Eltern vereinbart, typischerweise 3 bis 5 Euro am Tag. Unter dem Strich kostet die geförderte Tagespflege Eltern also ungefähr so viel wie ein Krippenplatz, in einigen Kommunen etwas weniger, in anderen etwas mehr; der Ratgeber zu den Kita-Gebühren im Ländervergleich gibt die Größenordnungen.

Die Kosten: private Tagesmutter

Wer eine Tagesmutter privat sucht und bezahlt, ohne Vermittlung durch das Jugendamt, zahlt den vollen Preis: üblicherweise 5 bis 10 Euro je Stunde, in Großstädten auch mehr, bei 40 Wochenstunden also 900 bis 1.700 Euro im Monat. Der Rechtsanspruch wird damit nicht erfüllt (das Jugendamt hat keinen Platz nachgewiesen), die Kosten werden nicht ermäßigt, und die Tagespflegeperson braucht trotzdem eine Pflegeerlaubnis, wenn sie regelmäßig mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als drei Monate gegen Entgelt betreut. Die private Variante lohnt sich als Überbrückung oder wenn Eltern besondere Zeiten brauchen; als Dauerlösung ist sie teuer. Steuerlich sind die Kosten wie Kita-Beiträge absetzbar, wenn Vertrag und Überweisung vorliegen; der Ratgeber Kita-Kosten von der Steuer absetzen erklärt die Regeln.

Eine Sonderform ist die Kinderfrau oder Nanny, die im Haushalt der Familie betreut. Sie ist Arbeitnehmerin der Eltern (Minijob oder sozialversicherungspflichtig), braucht keine Pflegeerlaubnis, und die Kosten liegen bei 12 bis 20 Euro je Stunde. Das Jugendamt fördert diese Form in der Regel nicht.

Der Unterschied im Alltag

Die Tagespflege bietet, was Krippen nur mit Mühe bieten können: eine einzige Bezugsperson, eine Gruppe von höchstens fünf Kindern, eine familiäre Umgebung, oft flexible Zeiten (früher Beginn, spätes Ende, Betreuung an Randzeiten) und einen Alltag, der dem zu Hause ähnelt. Für Einjährige, die Bindung und Ruhe brauchen, ist das häufig die schonendere Form, und die Bindungsforschung stützt das. Die Krippe bietet dafür mehr Kinder, mehr Räume, ausgebildete Erzieherinnen mit dreijähriger Fachschulausbildung, ein pädagogisches Konzept, festes Personal auch bei Krankheit und meist einen garantierten Übergang in den Kindergarten.

Der entscheidende Unterschied ist die Vertretung. Wird die Tagesmutter krank oder fährt sie in Urlaub, fällt die Betreuung aus, wenn die Kommune keinen Vertretungspool organisiert hat. Viele Jugendämter haben inzwischen Vertretungsmodelle: feste Vertretungspersonen, die die Kinder vorher kennenlernen, Großtagespflegestellen, die einspringen, oder Kooperationen mit Krippen. Fragen Sie beim Jugendamt konkret nach, wie die Vertretung in Ihrer Kommune läuft und wie oft sie im letzten Jahr tatsächlich gebraucht wurde. Die Antwort entscheidet, ob die Tagespflege für Sie verlässlich ist.

Ein zweiter Unterschied ist die Dauer. Die Tagespflege endet in der Regel mit dem dritten Geburtstag, weil ab dann der Kindergarten die geförderte Form ist; das Kind hat also einen zweiten Übergang vor sich. Krippenkinder in Häusern mit Kindergartenbereich wechseln intern. Der Ratgeber zu Krippe, Kindergarten und Tagespflege ordnet die Betreuungsformen nach Alter.

Woran Sie eine gute Tagespflegeperson erkennen

Fragen Sie nach der Pflegeerlaubnis und der Qualifizierung, nach der Zahl der aktuell betreuten Kinder und ihrem Alter (fünf Einjährige sind etwas anderes als zwei Einjährige und drei Zweijährige), nach dem Tagesablauf, nach der Vertretungsregelung, nach der Haltung zu Fernsehen und Handy, nach Ausflügen und Bewegung, nach Essen und Schlaf. Schauen Sie sich die Räume an: Gibt es einen kindersicheren Bereich, einen Platz zum Schlafen, einen Garten oder einen Spielplatz in der Nähe? Sprechen Sie mit Eltern, deren Kinder dort sind oder waren. Und achten Sie auf die Beziehung, die die Person zu den Kindern hat, die gerade da sind; das ist bei einer einzelnen Person aussagekräftiger als jedes Zertifikat.

Der Vertrag

Bei geförderter Tagespflege gibt es meist zwei Verträge: einen Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Tagespflegeperson (Zeiten, Essen, Urlaub, Krankheit, Kündigung, Eingewöhnung) und die Bewilligung des Jugendamts. Achten Sie im Betreuungsvertrag auf die Urlaubsregelung (übliche 25 bis 30 Tage, die die Tagesmutter frei nimmt, sind Ihre Betreuungslücke), auf die Bezahlung bei Krankheit des Kindes und auf die Kündigungsfrist, die kürzer ist als bei Kitas, oft ein Monat. Bei privater Tagespflege regelt der Vertrag alles, einschließlich der Bezahlung; ohne schriftlichen Vertrag gibt es keinen Steuerabzug und im Streit kein Beweismittel.

Ob Tagespflege oder Krippe: Beides steht und fällt mit den Menschen. Wie Eltern die Kindertagespflege in ihrer Stadt erleben, ob die Vertretung funktioniert und wie der Übergang in den Kindergarten lief, steht in den Erfahrungsberichten auf Kitaerfahrung.com; die Kita-Art "Kindertagespflege" ist bei jeder Einrichtung ausgewiesen.

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