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Inklusion in der Kita: Was Kinder mit Förderbedarf brauchen und was alle davon haben

In der Igelgruppe sitzt ein Kind mit Down-Syndrom, eines mit einer Sprachentwicklungsstörung, eines mit einer Hörhilfe und siebzehn Kinder, die keine Diagnose haben. Für die siebzehn ist das der Normalzustand; sie kennen es nicht anders. Für die Eltern der drei war es ein Weg mit Anträgen, Gutachten und Wartelisten. Inklusion in der Kita ist in Deutschland seit der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 der gesetzliche Anspruch und in vielen Einrichtungen gelebte Praxis, aber sie ist kein Automatismus. Dieser Text erklärt, was Kindern mit Förderbedarf zusteht, wie Eltern es bekommen und was Kitas leisten müssen.

Der Rechtsrahmen

Jedes Kind hat den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nach § 24 SGB VIII, unabhängig von einer Behinderung. § 22a Abs. 4 SGB VIII verpflichtet die Träger, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu fördern, "sofern der Hilfebedarf dies zulässt". Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung haben zusätzlich Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (Teil 2, seit 2020 Bundesteilhabegesetz) beziehungsweise, bei seelischer Behinderung, nach § 35a SGB VIII. Über die Eingliederungshilfe werden die zusätzlichen Mittel finanziert, die die Kita braucht: mehr Fachkraftstunden, heilpädagogisches Personal, Therapien in der Einrichtung, Hilfsmittel, bauliche Anpassungen. Zuständig ist je nach Land der überörtliche Sozialhilfeträger, der Landkreis oder das Jugendamt; die Länder haben unterschiedliche Systeme mit Namen wie Integrationsplatz, I-Platz, heilpädagogischer Platz oder Einzelintegration.

Die Formen

Drei Modelle existieren nebeneinander, oft im selben Landkreis. In der Einzelintegration besucht ein Kind mit Förderbedarf eine Regelkita, die dafür zusätzliche Stunden bekommt, meist eine Fachkraft für einige Stunden pro Woche oder eine Reduzierung der Gruppengröße. Das ist inzwischen die häufigste Form und ermöglicht dem Kind die Kita um die Ecke. In integrativen Gruppen oder integrativen Kitas werden mehrere Kinder mit Förderbedarf (meist drei bis fünf von 15 bis 18) gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf betreut, mit dauerhaft mehr Personal, heilpädagogischer Fachkraft und häufig Therapeuten (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie), die in die Kita kommen. Heilpädagogische Gruppen oder Kitas nehmen nur Kinder mit Förderbedarf auf, in sehr kleinen Gruppen; sie sind für Kinder mit hohem Hilfebedarf gedacht und stehen fachlich in der Kritik, weil sie Inklusion gerade nicht leisten, sind aber für einige Kinder der passende Ort. Das Ziel der UN-Konvention ist, dass die zweite und dritte Form Ausnahmen werden.

Der Weg zum Platz

Am Anfang steht die Feststellung des Bedarfs. Sie kommt meist vom Kinderarzt, vom Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder von der Frühförderstelle, die schon vor der Kita-Zeit mit dem Kind arbeitet. Der Antrag auf Eingliederungshilfe geht an den zuständigen Träger (Sozialamt, Landkreis oder Jugendamt; die Kita-Leitung oder die Frühförderstelle wissen, wer es ist), mit ärztlichen Befunden, Entwicklungsberichten und einer Stellungnahme der Kita, die das Kind aufnehmen will. Der Träger prüft, oft mit einem eigenen Gutachten des Gesundheitsamts, und bewilligt einen Umfang. Das dauert Wochen bis Monate; beginnen Sie parallel zur Kita-Suche, nicht danach. Die Bewilligung ist befristet, meist auf ein Jahr, und muss verlängert werden.

Wichtig: Eine Kita darf ein Kind nicht ablehnen, weil es eine Behinderung hat. Sie kann ablehnen, wenn sie den Bedarf nachweislich nicht decken kann, etwa weil es keine barrierefreien Räume gibt oder weil die bewilligten Stunden nicht reichen; dann muss das Jugendamt einen anderen Platz nachweisen, und der Rechtsanspruch gilt in voller Schärfe. Ein Kind, das bereits in der Kita ist und dessen Förderbedarf erst dort erkannt wird, darf nicht deshalb gekündigt werden; der Träger muss die Eingliederungshilfe beantragen und die Zeit bis zur Bewilligung überbrücken. Wie sich Eltern gegen eine solche Kündigung wehren, steht im Ratgeber Wenn die Kita kündigt.

Was inklusive Kitas anders machen

Inklusion ist keine Sonderpädagogik in der Regelkita, sondern eine Haltung, die die ganze Einrichtung verändert. Gute inklusive Kitas haben Fachkräfte, die in Entwicklungsvielfalt geschult sind; sie planen Angebote so, dass alle Kinder auf ihrem Niveau teilhaben können (der Morgenkreis mit Gebärden, das Bilderbuch mit einfacher Sprache, der Ausflug mit Ruhezeiten); sie arbeiten eng mit Therapeuten zusammen, die in der Kita statt in der Praxis behandeln; sie halten Elterngespräche häufiger und dokumentieren die Entwicklung mit Förderplänen, die mit den Eltern abgestimmt werden. Und sie sprechen mit allen Kindern über Unterschiede, offen und altersgerecht: warum Lea ein Hörgerät hat, warum Ben eine Pause braucht, warum Mira mit den Händen spricht.

Der Personalschlüssel ist in integrativen Gruppen deutlich besser als in Regelgruppen, oft eine Fachkraft für vier bis fünf Kinder. Das ist einer der Gründe, warum viele Eltern ohne Förderbedarf gezielt integrative Kitas wählen.

Was alle davon haben

Die Forschung zur inklusiven Frühpädagogik ist eindeutig in einem Punkt: Kinder ohne Behinderung lernen in inklusiven Gruppen weder langsamer noch weniger. Ihre kognitive und sprachliche Entwicklung unterscheidet sich nicht von der in Regelgruppen; in sozialer Kompetenz, Empathie und Umgang mit Verschiedenheit schneiden sie in mehreren Studien besser ab. Kinder mit Behinderung entwickeln sich in inklusiven Settings in Sprache und sozialen Fähigkeiten meist besser als in separaten Gruppen, weil sie Vorbilder haben und gefordert werden. Der Effekt, den Eltern am häufigsten berichten, steht in keiner Studie: Ihre Kinder finden nichts dabei. Ein Kind, das mit drei einen Freund im Rollstuhl hatte, wird mit dreizehn nicht wegschauen. Wie es in der Schule weitergeht, beschreiben die Ratgeber Inklusion in der Regelschule und Förderschule: wann sie der richtige Weg ist auf Schulerfahrung.com.

Wo es hakt

Inklusion scheitert in der Praxis an drei Stellen: an der Bewilligung, die zu spät oder zu knapp kommt; am Personal, das fehlt (heilpädagogische Fachkräfte sind noch knapper als Erzieherinnen); und an Kitas, die Inklusion auf dem Papier anbieten, aber im Alltag das Kind mit Förderbedarf zur Randfigur machen, die "ihre Stunden" mit der Integrationskraft im Nebenraum verbringt. Fragen Sie beim Besichtigungstermin konkret: Wie viele Kinder mit Förderbedarf sind hier, wie ist das Personal qualifiziert, wie sieht der Tag für ein Kind mit Förderbedarf aus, wie arbeiten Sie mit den Therapeuten zusammen, und was tun Sie, wenn die bewilligten Stunden nicht reichen? Und sprechen Sie mit Eltern, deren Kinder dort gefördert werden. Sie wissen, ob die Inklusion gelebt wird.

Quellen

UN-Behindertenrechtskonvention Art. 7 und 24; § 22a Abs. 4 und § 35a SGB VIII; SGB IX Teil 2 (Eingliederungshilfe, Bundesteilhabegesetz); Landesrahmenverträge zur Eingliederungshilfe; Deutsches Jugendinstitut und Bertelsmann Stiftung zu inklusiver Frühpädagogik. Zuständigkeiten und Verfahren unterscheiden sich je nach Land; Frühförderstellen beraten kostenlos und kennen den lokalen Weg.

Wie Kitas in Ihrer Nähe Inklusion umsetzen, berichten Eltern auf Kitaerfahrung.com; die Kita-Art "Integrative Kita" ist bei jeder Einrichtung ausgewiesen.

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