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Kita-Platz suchen: Wann Sie anfangen müssen und wie die Vergabe wirklich läuft

Der Satz, den frischgebackene Eltern in deutschen Großstädten am häufigsten hören, lautet: "Da hätten Sie sich in der Schwangerschaft anmelden müssen." Er ist ärgerlich, oft überzogen und in vielen Städten trotzdem nicht ganz falsch. Die Kita-Suche in Deutschland ist kein Vorgang mit einer Anlaufstelle, einer Frist und einer Zusage, sondern ein Geflecht aus kommunalen Portalen, Trägerlisten, Aufnahmekriterien und persönlichen Gesprächen, das sich von Stadt zu Stadt unterscheidet. Dieser Text erklärt, wie es tatsächlich funktioniert, damit Sie wissen, wo Sie stehen.

Der Rechtsanspruch und was er bedeutet

Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege; ab dem dritten Geburtstag besteht der Anspruch auf einen Platz im Kindergarten (§ 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII). Verpflichtet ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also in der Regel das Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Der Anspruch gilt auf einen Platz, nicht auf einen bestimmten Platz: Das Jugendamt muss Ihnen ein Angebot machen, das in zumutbarer Entfernung liegt, es muss aber nicht die Wunsch-Kita sein. Was zumutbar ist, hat die Rechtsprechung mit etwa 30 Minuten Wegzeit für ein kleines Kind konkretisiert, wobei die Gerichte unterschiedlich entscheiden. Auch der Umfang ist nicht frei wählbar: Der Anspruch richtet sich nach dem individuellen Bedarf, und viele Jugendämter gehen von einem Grundbedarf von 20 bis 30 Wochenstunden aus, wenn beide Eltern nicht berufstätig sind. Wer mehr braucht, muss den Bedarf begründen, etwa mit Arbeitszeiten.

Der Rechtsanspruch ist Ihr wichtigstes Werkzeug, aber er ist keine Zauberformel. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft fehlten 2023 bundesweit rund 300.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, mit großen regionalen Unterschieden. In Ostdeutschland ist die Versorgung historisch besser, in westdeutschen Großstädten und im Umland ist der Mangel am größten. Was Sie tun können, wenn Sie trotz Anspruch keinen Platz bekommen, steht in unserem Ratgeber Kein Kita-Platz trotz Rechtsanspruch.

Wann anfangen: ein realistischer Zeitplan

Die pauschale Antwort "in der Schwangerschaft" ist für manche Städte richtig und für andere Unsinn. Entscheidend ist, wie Ihre Kommune die Vergabe organisiert. Grob gilt: In Städten mit zentralem Anmeldeportal, in dem Sie sich mit dem Geburtsdatum des Kindes registrieren, bringt eine Anmeldung vor der Geburt nichts, weil die Vergabe nach Kriterien läuft und nicht nach Anmeldedatum. In Städten und Gemeinden, in denen jede Kita ihre eigene Warteliste führt, kann das Anmeldedatum sehr wohl eine Rolle spielen, und dort lohnt es sich, früh dabei zu sein.

Als Faustregel: Für einen Krippenplatz zum ersten Geburtstag (wie Elterngeld und Kita-Start zusammenpassen, steht in einem eigenen Ratgeber) sollten Sie sich spätestens sechs Monate vorher, also im Alter von etwa sechs Monaten, angemeldet haben; in umkämpften Regionen auch schon mit zwei oder drei Monaten. Für einen Kindergartenplatz zum dritten Geburtstag ist der Herbst des Vorjahres der Zeitpunkt, denn die meisten Kitas vergeben ihre Plätze für das kommende Kita-Jahr zwischen Januar und April. Das Kita-Jahr beginnt fast überall am 1. August oder 1. September, weil dann die Vorschulkinder in die Schule wechseln und Plätze frei werden. Ein Einstieg mitten im Jahr ist möglich, aber deutlich schwieriger, weil unterjährig kaum Plätze frei werden.

Wie die Anmeldung läuft: drei Systeme

Zentrale Portale

Viele Städte betreiben inzwischen ein zentrales Anmeldeportal, in dem Eltern ihr Kind einmal registrieren und mehrere Wunsch-Kitas angeben. Verbreitete Systeme heißen Kita-Navigator, Little Bird, Kitaportal oder KiVAN, meist unter einem lokalen Namen wie "Kita-Finder", "Kita-Planer" oder "Kita-Portal". Die Kitas sehen die Anmeldungen, prüfen ihre Kriterien und machen Angebote. In Berlin und Hamburg ist zusätzlich ein Kita-Gutschein Voraussetzung, den Sie beim Jugendamt beantragen; er legt den Betreuungsumfang fest, den Platz suchen Sie selbst. Fragen Sie beim Jugendamt oder auf der Website Ihrer Stadt, ob es ein solches Portal gibt. Wenn ja, ist es der einzige Weg, und eine zusätzliche Anmeldung direkt in der Kita bringt nichts, auch wenn die Kita-Leitung freundlich Ihre Daten notiert.

Trägerlisten

Große Träger wie die Arbeiterwohlfahrt, die Kirchen (Caritas, Diakonie, evangelische und katholische Kirchenkreise), das Deutsche Rote Kreuz oder der Paritätische führen teils eigene, trägerweite Wartelisten. Eine Anmeldung bei einem katholischen Kindergarten kann bedeuten, dass Sie beim gesamten Kita-Verbund der Pfarrei angemeldet sind. Fragen Sie nach, wie weit die Liste reicht.

Einzelne Wartelisten

Im ländlichen Raum und bei kleinen Trägern, Elterninitiativen und Betriebskitas führt jede Einrichtung ihre eigene Liste. Hier zählt oft das Anmeldedatum, und hier hilft tatsächlich der persönliche Kontakt: ein Besichtigungstermin, ein Anruf im Frühjahr, die Nachfrage, ob man noch auf der Liste steht. Nicht, weil man sich damit einschmeichelt, sondern weil Leitungen die Listen bereinigen und Familien streichen, von denen sie nichts mehr gehört haben.

Nach welchen Kriterien Plätze vergeben werden

Keine Kita vergibt ihre Plätze nach Los oder nach Sympathie, auch wenn es sich manchmal so anfühlt. Die Kriterien stehen meist in der Satzung der Kommune oder in der Aufnahmeordnung des Trägers und sind auf Nachfrage einsehbar. Typische Kriterien sind:

  • Geschwisterkinder, die bereits in der Einrichtung sind (fast überall das stärkste Kriterium)
  • Berufstätigkeit, Ausbildung oder Studium beider Eltern, in Alleinerziehenden-Haushalten des einen Elternteils
  • Alleinerziehende
  • Wohnort im Einzugsgebiet oder Stadtteil
  • Alter des Kindes, weil Gruppen nach Jahrgängen zusammengesetzt werden
  • Geschlecht, weil viele Kitas auf ein ausgewogenes Verhältnis in der Gruppe achten
  • Soziale Härten, Behinderung oder Förderbedarf des Kindes
  • Bei kirchlichen Trägern: teils die Konfession, wobei die meisten Einrichtungen längst für alle offen sind

Gruppen werden in der Regel jahrgangsweise aufgefüllt. Wenn im August fünf Kinder in die Schule gehen, werden fünf Plätze für Kinder frei, deren Alter zur Gruppenstruktur passt. Ein Kind, das im Dezember drei wird, konkurriert deshalb nicht mit allen Anmeldungen, sondern nur mit denen, die in dieselbe Lücke passen. Das erklärt, warum manche Eltern trotz vieler Kriterienpunkte keinen Platz bekommen und andere mit wenigen einen: Es war gerade die passende Lücke frei.

Was "Wir melden uns" bedeutet

Die Vergabephase läuft in den meisten Kommunen in Wellen. Die Kitas machen ihre ersten Angebote, oft zwischen Februar und April, mit einer Frist von ein bis zwei Wochen. Wer absagt, weil er einen anderen Platz genommen hat, gibt seinen Platz frei, und die Kita rückt in ihrer Liste nach. Deshalb kann eine Absage im März im Mai noch zu einer Zusage werden. Wenn Sie in einem Portal mehrere Kitas angegeben haben, nehmen Sie ein Angebot nicht vorschnell an, wenn Ihre erste Wahl noch aussteht, fragen Sie aber nach, ob die Kita Ihnen ein paar Tage Bedenkzeit gibt. Sagen Sie umgekehrt zeitnah ab, wenn Sie sich entschieden haben. Jeder blockierte Platz fehlt einer anderen Familie.

Sobald Sie ein Angebot angenommen haben, gibt es in der Regel einen Betreuungsvertrag mit dem Träger, in dem Betreuungszeit, Beiträge, Kündigungsfristen und Schließzeiten stehen. Lesen Sie ihn. Die Kündigungsfrist liegt oft bei drei Monaten, und ein Wechsel mitten im Jahr kann bedeuten, dass Sie zwei Beiträge parallel zahlen.

Wenn nichts kommt: der Plan B

Melden Sie sich nicht nur bei drei Wunsch-Kitas an, sondern bei allen, die für Sie infrage kommen, auch bei denen, die auf der Liste weiter unten stehen. In vielen Städten sind Kindertagespflegepersonen, also Tagesmütter und Tagesväter, die realistischere Option für unter Dreijährige; sie erfüllen den Rechtsanspruch ebenso wie eine Krippe und werden über das Jugendamt vermittelt. Fragen Sie außerdem nach Betriebskitas Ihres Arbeitgebers oder Belegplätzen, die Firmen in bestehenden Kitas gekauft haben. Und melden Sie dem Jugendamt schriftlich, dass Sie ab einem bestimmten Datum einen Platz benötigen und bislang keinen erhalten haben. Dieses Schreiben ist der erste Schritt, um den Rechtsanspruch durchzusetzen, und es setzt die Behörde in die Pflicht, aktiv zu suchen.

Zwei Dinge helfen bei all dem mehr als jeder Trick: früh zu wissen, welches System Ihre Kommune nutzt, und zu wissen, wie die Kitas in Ihrer Nähe von Eltern erlebt werden, damit die Wunschliste nicht nur nach Entfernung sortiert ist. Für das Zweite gibt es die Erfahrungsberichte auf Kitaerfahrung.com.

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