Der Kita-Gutschein in Berlin und Hamburg: Antrag, Umfang, Fristen
In den meisten Bundesländern läuft die Kita-Suche über eine Anmeldung bei der Einrichtung oder in einem kommunalen Portal. Berlin und Hamburg machen es anders: Dort brauchen Eltern zuerst einen Gutschein vom Jugendamt, der den Betreuungsumfang festlegt, und suchen dann mit diesem Gutschein einen Platz. Wer aus einem anderen Bundesland zuzieht, stolpert regelmäßig über dieses System, und auch Berliner und Hamburger Eltern unterschätzen die Fristen. Dieser Ratgeber erklärt beide Verfahren, die sich im Prinzip ähneln, im Detail aber unterscheiden.
Das Prinzip des Kita-Gutscheins
Der Gutschein ist die Bewilligung der öffentlichen Förderung für einen Betreuungsplatz. Er bescheinigt, dass Ihr Kind Anspruch auf eine bestimmte tägliche Betreuungszeit hat, und die Kita rechnet auf dieser Grundlage mit dem Land ab. Ohne Gutschein kann eine Kita Ihr Kind zwar aufnehmen, bekommt dafür aber kein Geld, weshalb es praktisch keine Kita tut. Umgekehrt garantiert der Gutschein keinen Platz. Er ist die Eintrittskarte, nicht der Sitzplatz. Die Suche nach der Kita bleibt Sache der Eltern, und in beiden Städten ist sie in vielen Stadtteilen mühsam.
Berlin
Wer den Kita-Gutschein beantragt und wo
Zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat. Der Antrag kann online über das Serviceportal des Landes, per Post oder persönlich gestellt werden. Beantragen dürfen die Eltern beziehungsweise die Personensorgeberechtigten. Nötig sind in der Regel der Personalausweis, die Geburtsurkunde des Kindes, die Meldebescheinigung und, wenn mehr als der Grundumfang beantragt wird, Nachweise über Arbeitszeit, Ausbildung, Studium oder andere Gründe.
Fristen
Der Antrag kann frühestens neun Monate und sollte spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn gestellt werden. Die Bearbeitung dauert offiziell einige Wochen, in stark ausgelasteten Bezirken jedoch auch länger. Der Gutschein ist ab Ausstellung befristet gültig; wer ihn nicht innerhalb der Frist bei einer Kita einlöst, muss ihn verlängern lassen. Das bedeutet für Eltern: Sie sollten einen Antrag stellen, sobald der Wunschtermin feststeht, und parallel dazu Kitas ansprechen. Denn viele Berliner Kitas nehmen Anmeldungen erst mit vorliegendem oder zumindest beantragtem Gutschein an.
Betreuungsumfang
Berlin unterscheidet fünf Umfänge: Halbtag (bis zu fünf Stunden täglich), Teilzeit (über fünf bis sieben Stunden), Ganztag (über sieben bis neun Stunden) und Ganztag erweitert (über neun Stunden), dazu für Kinder unter drei Jahren ohne besonderen Bedarf ein Grundumfang. Kinder ab drei Jahren erhalten ohne weitere Begründung mindestens einen Teilzeitgutschein. Im letzten Jahr vor der Schule ist für alle Kinder ein Teilzeitplatz ohne Prüfung vorgesehen. Wer einen Ganztagsplatz oder mehr benötigt, muss den Bedarf nachweisen, in der Regel mithilfe einer Arbeitgeberbescheinigung, die die Arbeits- und Fahrzeiten angibt.
Kosten
Berlin hat die Elternbeiträge schrittweise abgeschafft: Seit August 2018 ist die Kita für alle Altersgruppen beitragsfrei. Eltern zahlen lediglich einen landesweit festgelegten Verpflegungsanteil für das Mittagessen in Höhe von rund 23 Euro pro Monat sowie in manchen Kitas freiwillige Zuzahlungen für besondere Angebote, die begrenzt und ausdrücklich freiwillig sein müssen. Eltern, die einen Berlinpass oder vergleichbare Leistungen beziehen, können vom Essensgeld befreit werden.
Hamburg
Antrag des Kita-Gutscheins
In Hamburg können Eltern den Kita-Gutschein online, per Post oder vor Ort beim Jugendamt des Bezirksamts, in dem sie wohnen, beantragen. Benötigt werden Nachweise zur Person, zum Kind, zum Wohnsitz sowie bei Bedarf Nachweise über die Berufstätigkeit oder Ausbildung beider Eltern. Die Stadt Hamburg empfiehlt, den Antrag mindestens drei Monate vor Betreuungsbeginn zu stellen. Möglich ist dies jedoch erst rund sechs Monate vorher.
Umfang und die Fünf-Stunden-Regel
Hamburg staffelt die tägliche Betreuungszeit in Stunden: 4, 5, 6, 8, 10 und 12 Stunden. Der große Unterschied zu Berlin ist die Grundbetreuung: Seit August 2014 haben alle Hamburger Kinder vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung Anspruch auf eine fünfstündige Betreuung einschließlich Mittagessen ohne Elternbeitrag, unabhängig vom Einkommen und von der Berufstätigkeit der Eltern. Wer eine längere Betreuung in Anspruch nehmen möchte, weist den Bedarf nach, in der Regel anhand der Arbeitszeiten beider Eltern plus Fahrzeit, und zahlt für die Stunden, die über fünf hinausgehen, einen Beitrag.
Kosten
Für den Umfang über die kostenfreien fünf Stunden hinaus erhebt die Stadt Hamburg einkommensabhängige Elternbeiträge, die sich nach Familieneinkommen, Familiengröße und Betreuungsumfang richten. Die Beiträge sind in einer Tabelle des Landes festgelegt, die die Stadt regelmäßig anpasst. Für Familien mit geringem Einkommen sind die Beiträge deutlich reduziert und für Geschwisterkinder gibt es Ermäßigungen. Die konkreten Beträge können Sie der aktuellen Beitragstabelle der Sozialbehörde entnehmen, da sich die Stufen ändern.
Was in beiden Städten gilt
Der Kita-Gutschein wird für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel ein Jahr, ausgestellt und muss anschließend verlängert oder angepasst werden. Ändert sich Ihr Bedarf, beispielsweise weil Sie Ihre Arbeitszeit aufstocken, müssen Sie eine Erhöhung beantragen. Diese wird nicht automatisch gewährt. Ändert sich Ihr Wohnbezirk, wechselt die Zuständigkeit, der Gutschein bleibt aber gültig. Bei einem Umzug in eine der beiden Städte können Sie den Gutschein erst beantragen, wenn Sie gemeldet sind. Wer den Kita-Start auf den Umzugsmonat legt, verliert deshalb fast immer einige Wochen. Beantragen Sie in diesem Fall den Gutschein am Tag der Anmeldung beim Bürgeramt und kontaktieren Sie die Kitas bereits vor dem Umzug.
Der Gutschein deckt nur den bewilligten Umfang ab. Wer täglich sieben Stunden benötigt, aber nur fünf Stunden bewilligt bekommt, kann die Differenz nicht einfach privat zuzahlen. Die Kita darf keine zusätzlichen Stunden gegen Geld anbieten. Der einzige Weg ist dann ein Widerspruch gegen den Bescheid mit besseren Nachweisen zum Bedarf.
Der Gutschein löst das Platzproblem jedoch nicht. In beiden Städten ist die Suche in vielen Bezirken schwierig, besonders für Einjährige. Sprechen Sie deshalb mehrere Kitas an (wie die Platzsuche grundsätzlich läuft, steht in einem eigenen Ratgeber). Nutzen Sie in Berlin den Kita-Navigator des Landes, um freie Plätze zu finden, und in Hamburg das Kita-Info-System der Stadt. Wenn trotz Gutschein kein Platz zu finden ist, greift der Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII. In Berlin ist der Bezirk verpflichtet, bei der Platzsuche zu unterstützen, wenn Eltern nachweislich keinen Platz gefunden haben. Wie Sie den Anspruch notfalls durchsetzen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Kein Kita-Platz trotz Rechtsanspruch.
Stand und Quellen
Die Angaben beruhen auf dem Kindertagesförderungsgesetz Berlin (KitaFöG) mit den zugehörigen Verordnungen, den Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) und den Angaben der Hamburger Sozialbehörde, Stand Sommer 2026. Fristen, Umfänge und Beiträge werden von beiden Ländern regelmäßig angepasst; verbindlich ist immer die aktuelle Auskunft Ihres Bezirksamts.
Welche Kita in Ihrem Bezirk den Gutschein wert ist, wissen die Eltern, deren Kinder dort betreut werden. Ihre Erfahrungen finden Sie auf Kitaerfahrung.com.
Wie ist die Kita vor Ort wirklich?
Finden Sie Ihre Kita und lesen Sie bestätigte Erfahrungen anderer Eltern. Oder schreiben Sie selbst, was die nächste Familie wissen sollte.
Kita finden