Elternbeirat in der Kita: Rechte, Aufgaben und was er wirklich erreichen kann
Beim ersten Elternabend im September werden Kandidaten gesucht, es herrscht Schweigen, und am Ende melden sich zwei Eltern, die schon in der Krippe im Beirat waren. So läuft die Elternbeiratswahl in vielen Kitas, und so bleibt der Beirat ein Gremium, das Sommerfeste organisiert und Kuchenlisten führt. Er kann mehr. Der Elternbeirat ist das einzige Organ, in dem Eltern gegenüber Träger und Leitung ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht haben, und er ist der Ort, an dem strukturelle Probleme einer Kita am wirksamsten angesprochen werden. Wer weiß, was er darf, kann viel erreichen.
Woher das Recht kommt
Die Elternmitwirkung in Kitas ist Landesrecht, und die Länder regeln sie unterschiedlich detailliert. In Nordrhein-Westfalen gibt es nach § 9 und § 10 KiBiz drei Ebenen: die Elternversammlung aller Eltern, den Elternbeirat, der aus ihr gewählt wird, und den Rat der Tageseinrichtung, in dem Elternbeirat, Träger und pädagogisches Personal gemeinsam beraten. In Bayern schreibt Art. 14 BayKiBiG den Elternbeirat vor und zählt auf, wozu er zu hören ist. In Berlin gibt es Elternvertretungen auf Kita-, Bezirks- und Landesebene, in Hessen Elternversammlung und Elternbeirat nach § 27 HKJGB, in Baden-Württemberg den Elternbeirat nach § 5 KiTaG. In fast allen Ländern gibt es außerdem Kreis- oder Bezirkselternbeiräte und Landeselternvertretungen, die gegenüber Politik und Ministerien sprechen und in denen Kita-Elternbeiräte Mitglied sind oder Vertreter entsenden.
Gemeinsam ist allen Regelungen: Der Beirat wird jährlich von den Eltern gewählt, jede Kita muss einen haben, und Träger und Leitung müssen ihn informieren und in bestimmten Fragen anhören. Was der Beirat nicht hat, ist ein Vetorecht. Er kann Entscheidungen beeinflussen, nicht verhindern.
Wozu der Beirat zu hören ist
Die Anhörungsrechte betreffen typischerweise: die pädagogische Konzeption und ihre Änderung, die Öffnungs- und Schließzeiten, die Ferienregelung, die Höhe und Gestaltung von Elternbeiträgen und Zusatzbeiträgen, die Aufnahmekriterien, die Verpflegung und ihre Kosten, größere bauliche Veränderungen, Kooperationen mit anderen Einrichtungen und in einigen Ländern die Einstellung der Leitung. Anhörung heißt: Der Träger muss den Beirat vorher informieren, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben und diese Stellungnahme in seine Entscheidung einbeziehen. Er muss ihr nicht folgen. Aber ein Träger, der eine Beitragserhöhung oder eine Änderung der Schließzeiten beschließt, ohne den Beirat gehört zu haben, hat einen Verfahrensfehler gemacht, den der Beirat beim Jugendamt anzeigen kann; in mehreren Ländern sind solche Entscheidungen dann anfechtbar.
Über die Anhörungsrechte hinaus hat der Beirat Informationsrechte: Er kann Auskunft über den Personalschlüssel, über Ausfälle, über die Zahl der offenen Stellen, über die Verwendung von Spenden und Zusatzbeiträgen verlangen. Diese Informationen sind das Werkzeug, mit dem der Beirat strukturelle Probleme sichtbar macht.
Was der Beirat nicht darf
Der Beirat ist nicht zuständig für Einzelfälle. Er löst keinen Konflikt zwischen einer Familie und einer Erzieherin, er bewertet keine einzelnen Fachkräfte, und er hat keinen Zugriff auf Personalfragen, Personalakten oder Informationen über einzelne Kinder. Eltern, die mit einem Anliegen zum Beirat kommen, das ihr eigenes Kind betrifft, gehören zur Leitung; wie das geht, steht im Ratgeber zum Umgang mit Kritik an der Kita. Der Beirat wird zuständig, wenn ein Problem mehrere Familien betrifft: eine Regel, die viele nicht verstehen, eine Fachkraft, über die viele klagen, eine Notbetreuung, die zum Dauerzustand wird. Der Beirat darf außerdem nicht in die pädagogische Arbeit hineinregieren. Er kann die Konzeption kommentieren, nicht den Tagesablauf anordnen.
Wie der Beirat wirksam wird
Erstens: regelmäßige Sitzungen mit Leitung und Träger, mindestens vierteljährlich, mit Tagesordnung und Protokoll. Ein Beirat, der sich nur trifft, wenn es brennt, hat keinen Draht, wenn es brennt. Zweitens: den Kontakt zu allen Eltern halten, mit einem E-Mail-Verteiler, einer Sprechstunde beim Abholen oder einer Umfrage einmal im Jahr. Ein Beirat, der die Meinung der Elternschaft belegen kann ("62 von 80 Familien haben angegeben, dass die Schließzeiten im Sommer ein Problem sind"), spricht mit einem anderen Gewicht als einer, der eigene Eindrücke vorträgt. Drittens: die Trägerebene kennen. Viele Probleme kann die Leitung nicht lösen, weil sie Budget, Personalplanung und Satzung nicht in der Hand hat; der Beirat sollte wissen, wer beim Träger zuständig ist, und ihn zu Sitzungen einladen. Viertens: die überörtliche Ebene nutzen. Kreiselternbeiräte und Landeselternvertretungen haben Zugang zu Jugendämtern und Ministerien; ein Problem, das mehrere Kitas eines Trägers betrifft, gehört dorthin.
Fünftens, und das ist der Punkt, den viele Beiräte vergessen: das Gute sichern. Ein Beirat, der der Leitung auch sagt, was gut läuft, und der bei Personalengpässen Verständnis zeigt statt Empörung, wird gehört, wenn er Kritik übt. Fachkräfte arbeiten unter Bedingungen, die sie selbst nicht gewählt haben; ein Beirat, der sich gemeinsam mit ihnen an den Träger wendet, erreicht mehr als einer, der sich gegen sie wendet.
Wahl, Amtszeit, Aufwand
Gewählt wird in den ersten Wochen des Kita-Jahres in der Elternversammlung, meist ein Vertreter pro Gruppe plus Stellvertreter; wählbar ist jeder Elternteil eines betreuten Kindes. Die Amtszeit ist ein Jahr, Wiederwahl ist möglich. Der Aufwand hängt vom Anspruch ab: Vier Sitzungen im Jahr plus Sommerfest sind zwei bis drei Stunden im Monat; wer den Beirat zu einem Gegengewicht machen will, investiert mehr. Eine Aufwandsentschädigung gibt es nicht, in vielen Ländern aber einen Anspruch, dass der Träger Räume und Material stellt und die Kosten für Elterninformationen trägt.
Wer sich das Amt zutraut, sollte es machen. Nichts verändert eine Kita so verlässlich wie Eltern, die informiert sind, gemeinsam sprechen und dranbleiben. Und wer sich nicht traut: Der Beirat lebt davon, dass Eltern ihm sagen, was sie beschäftigt. Schreiben Sie ihm. Was Elternbeiräte in einzelnen Kitas erreicht haben und wie offen Träger für Mitwirkung sind, gehört zu dem, was Eltern auf Kitaerfahrung.com unter "Kommunikation mit Eltern" berichten.
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